WEBINAR

Die italienische Regierung hat am 19. Mai 2020 ein umfangreiches Paket von Maßnahmen zur Wiederbelebung der Wirtschaft verabschiedet. Viele dieser Maßnahmen können auch von den italienischen Tochtergesellschaften internationaler Konzerne genutzt werden. Die Antragsfristen laufen seit kurzem und sind zum Teil nur von eingeschränkter Dauer.Nehmen Sie teil am Webinar der Kanzlei Cocuzza & Associati in deutscher Sprache, um sich über diese aktuellen Instrumente und die Voraussetzungen der Inanspruchnahme zu informieren.

30. Juni 2020, 14:30 Uhr

Themen:

  • Steuerbefreiungen und Steuergutschriften
  • Stundung von Zahlungspflichten aus bestehenden Bankfinanzierungen
  • Entschädigungszahlungen
  • staatliche Zuschüsse, Fonds und Finanzierungen
  • staatliche Bürgschaften für Bankfinanzierungen
  • Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung

Referenten:

  • Rechtsanwältin Avvocato Eva Knickenberg-Giardina, Partner Cocuzza & Associati
  • Avvocato Dr. Irene Grassi, Partner Cocuzza & Associati
  • Avvocato Rechtsanwältin Paola della Campa, of Counsel Cocuzza & Associati

Das Webinar dauert ca. 60 min. Die Teilnehmer erhalten die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Die Teilnahme ist kostenlos. Bitte melden Sie sich an per Email unter der Anschrift segreteria@cocuzzaeassociati.it.